VS 2026 - freiwillig anwendbare Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard)

Die Verordnung hat zwei Seiten. Einerseits ermöglicht sie kleineren bzw. nicht verpflichtend CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen eine standardisierte freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. (Voluntary Standard - VS 2026, früher VSME)
Geänderter Anwenderkreis: bisher nicht-börsennotierte KMU bis 250 Beschäftigte --> neu: alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, unabhängig von Börsennotierung

Andererseits begrenzt sie, welche Nachhaltigkeitsinformationen berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen („Obergrenze für die Wertschöpfungskette“ oder auch "Value Chain Cap").

  • Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette, die durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten, nicht beliebig viele Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.
  • Die zulässige Informationsanforderung wird durch die in Anhang II aufgeführten Datenpunkte begrenzt. Das soll Unternehmen erleichtern, auf Anfragen von Finanzinstituten und Geschäftspartnern nach Nachhaltigkeitsinformationen zu reagieren, und zugleich dem sogenannten "Trickle-down-Effekt" in der Wertschöpfungskette entgegenwirken; nämlich das Verlagern der Pflicht von großen Unternehmen auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette.

Die Verordnung sieht wie bisher einen zweistufigen Aufbau vor:

Basismodul

Das Basismodul umfasst:
Allgemeine Daten:
B1 – Grundlagen der Erstellung
B2 – Verfahrensweisen, Konzepte und künftige Initiativen

Umwelt:
B3 – Energie und Treibhausgasemissionen
B4 – Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
B5 – Biodiversität
B6 – Wasser
B7 – Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall

Soziales:
B8 – Arbeitskräfte – allgemeine Merkmale
B9 – Gesundheitsschutz und Sicherheit
B10 – Vergütung, Tarifverhandlungen und Weiterbildung

Governance:
B11 – Korruption und Bestechung.

Zusatzmodul

Darüber hinaus gibt es das Zusatzmodul: Das Zusatzmodul setzt das Basismodul voraus. Wer das Zusatzmodul verwendet, muss also auch das Basismodul anwenden.
Allgemeine Daten:
C1 – Geschäftsmodell und Strategie
C2 – Nachhaltigkeitsbezogene Verfahrensweisen, Konzepte und Initiativen

Umwelt:
C3 – THG-Reduktionsziele und klimabedingter Wandel
C4 – Klimarisiken

Soziales:
C5 – zusätzliche Merkmale der Arbeitskräfte
C6 – Menschenrechtskonzepte und Beschwerdeverfahren
C7 – Menschenrechtsvorfälle

Governance:
C8 – Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten
C9 – Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan.

Empfehlungen für eine effiziente Umsetzung

Stakeholder-Anforderungen frühzeitig klären: Ein direkter Austausch mit den wichtigsten Adressaten – etwa Hausbanken, Großkunden und Investoren – hilft dabei, den konkreten Informationsbedarf zu bestimmen. Für mittelständische Unternehmen kann insbesondere das Zusatzmodul relevant sein, da das Basismodul die Anforderungen dieser Adressaten häufig nicht vollständig abdeckt.

Bestehende Daten und Informationen nutzen: Eine erste Bestandsaufnahme zeigt in vielen Fällen, dass relevante Informationen bereits im Unternehmen vorhanden sind, beispielsweise aus dem Energiemanagement, der Personalabteilung oder dem Einkauf. Im Fokus sollte daher zunächst die systematische Zusammenführung vorhandener Daten stehen, anstatt Informationen vollständig neu zu erheben.

Verantwortlichkeiten und Prozesse festlegen: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist typischerweise eine bereichsübergreifende Aufgabe, die unter anderem Personal, Einkauf und Controlling betrifft. Eindeutig definierte Zuständigkeiten, Schnittstellen und Prozesse schaffen die notwendigen Voraussetzungen für eine effiziente Umsetzung.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) in Betracht ziehen: Auch wenn der VS keine DWA verpflichtend vorsieht, kann eine solche Analyse dabei helfen, die strategisch relevanten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren und zu priorisieren. Gleichzeitig erleichtert sie eine mögliche spätere Umstellung, sollte das Unternehmen künftig der CSRD-Berichtspflicht unterliegen.

EFRAG-Guidance nutzen: Die EFRAG stellt auf ihrer Website und im ESRS Knowledge Hub Hilfen bereit. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf

Weiters hat das deutsche Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein Factsheet zu den Unterschieden zwischen VSME und VS 2026 in Auftrag gegeben.

 

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